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Grüner Pfeil

Der statische grüne Pfeil neben einer roten Ampel besagt, dass man nach rechts abbiegen darf, wenn der Verkehr dies zuläßt. Dabei darf man aber keinesfalls Radfahrer oder Fußgänger gefährden. Wer sich unsicher ist, oder die Situation als zu gefährlich einschätzt, darf auch einfach an der roten Ampel stehen bleiben und darf NICHT angehupt werden! Hupen fällt nicht unter die Kategorie "Aufmerksam machen" sondern unter "Drängeln".

 

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Die Straßenverkehrsordnung besagt zum "Grünen Pfeil" folgendes (§37, Abs. 2, Nr. 1):

Es gibt viele Arten von grünen Pfeilen, Grundsätzlich heißt es : "Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“."

Für das Schild neben der roten Ampel (unbeleuchtet und nicht reflektierend):

"Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist."

 

Dann gibt es noch den Grünen Pfeil hinter einer Kreuzung für den Linksabbiegeverkehr:

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
 [...]

Und den Zusatz zur Ampel, wenn neben einer roten Ampel ein güner Pfeil aufleuchtet:

"Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf."

 

Wichtig sind noch diese beiden Zusätze, die IMMER zu beachten sind:

"Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht."

"Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“."

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