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Au dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über Elternhaltestellen, ihre Vorteile und auch ihre Anforderungen.

Konkretes über die Einrichtung der Elternhaltestellen in Falkensee finden Sie hier.

Warum Elternhaltestellen?

Mittlerweile ist durch zahlreiche Studien nachgewiesen, dass die tägliche Bewältigung des Schulwegs zu Fuß eine Reihe von positiven Effekten auf die kindliche Entwicklung hat. Dazu zählen eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, eine gesteigerte körperliche Fitness, der Abbau von Übergewicht sowie – bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern – die Verbesserung des Sozialverhaltens. Hinzu kommt, dass Kinder dadurch frühzeitiger ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr entwickeln und überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild („geistige Landkarte“) der eigenen Stadt bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen.

Hol- und Bringzone / Elternhaltestelle

Kinder werden häufiger und regelmäßiger zur Schule gebracht als von dort abgeholt. Da sie zum Teil unterschiedliche Schulschlusszeiten haben, wird das Problem der Bringverkehre bei Schulbeginn in der Regel stärker wahrgenommen als das Problem der Holverkehre zu Schulschluss.

Bequemlichkeit oder ganz praktische Überlegungen, wie „da mein Nachbar sein Kind eh mit dem Auto zur Schule bringt, fährt mein Sohn morgens gern mit, da er noch müde ist“, sind nicht selten und stellen ein wesentliches Motiv für häufiges Bringen und Holen der Kinder dar. Etwa jedes zweite zur Schule gefahrene Kind bewältigt aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schule den Schulweg nicht auf der gesamten Strecke zu Fuß. Während sich das Hol- und Bringverhalten bei Mädchen und Jungen nicht wesentlich unterscheidet, werden Kinder der ersten beiden Grundschulklassen im Vergleich zu den älteren Grundschülern deutlich häufiger mit dem Auto zur Schule gebracht und abgeholt.

Hauptursache für Hol- und Bringverkehre sind aus Sicht der Eltern als unsicher empfundene Schulwege: „Es ist nicht möglich, meine Kinder allein zur Schule zu schicken, da der Fußweg für die Kinder nicht sicher ist.“ Gemeint sind damit mangelnde Verkehrssicherheit und Sorge vor Belästigungen oder Bedrohungen. Der mit Abstand wichtigste Verbesserungsvorschlag im Bereich der Fußwege betrifft die Einrichtung von sicheren Querungsstellen in Form von Ampeln, Zebrastreifen oder Schülerlotsendiensten.

Bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen für Kinder ist die Sicherheit des Schulwegs zwischen der Ausstiegsstelle und der Schule für Eltern ebenfalls ein zentrales Kriterium. „Wichtig ist, dass die Gesundheit der Kinder auf dem Schulweg nicht gefährdet wird; aus diesem Grund ist eine Zone für das Wegbringen und Abholen der Kids sinnvoll“, resümiert ein Vater eines Erstklässlers aus Marl. Hinzu kommt die Entfernung von der Ausstiegsstelle zur Schule, die laut den befragten Eltern ca. 200 Meter betragen kann. Eine Kombination aus Autofahrt und Fußweg wird von den Eltern dabei durchaus akzeptiert. „Wir lassen unseren Sohn dreimal die Woche den halben Weg zu Fuß zur Schule gehen.“ Andere Eltern würden ihre Kinder sogar den gesamten Schulweg zurücklegen lassen, wenn dieser – z. B. durch die Bildung von Gehgemeinschaften – sicherer wäre. Manche Eltern sind sich durchaus bewusst, dass man mit gutem Beispiel vorangehen muss, wenn man das Mobilitätsverhalten der Kinder zugunsten des Zu-Fuß-Gehens beeinflussen will. Appelliert wird auch an die Vorbildfunktion der Lehrer, die öfters mal zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Schule kommen sollen.

Standortbewertung für Hol- und Bringzonen

Bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen muss sichergestellt sein, dass dadurch keine neuen Verkehrsprobleme erzeugt werden.

Bei der Suche nach geeigneten Standorten sollten deshalb folgende Empfehlungen beachtet werden: 

  • Entzerrung der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf einen oder mehrere Standorte.
  • Einhaltung einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule. 
  • Vermeidung zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten). 
  • Prüfung auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver. 
  • Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität).

Hol- und Bringzonen werden besser angenommen, wenn gleichzeitig Projekte zur Bewegungsförderung durchgeführt werden. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit fördert dabei die Akzeptanz bei Eltern und Anwohnern.

Hauptkriterium für die Ermittlung des notwendigen Stellplatzangebots für die Hol- und Bringdienste der Eltern stellt die Schulgröße dar. Je mehr Schüler die Schule hat, desto eher ist davon auszugehen, dass mehrere Eltern gleichzeitig in der Hol- und Bringzone halten. Bei der Bemessung der Stellplatzzahl sollte aber auch berücksichtigt werden, dass durch ein zu großes Stellplatzangebot das Signal an die Eltern gesendet wird, dass Hol- und Bringdienste „normal“ sind und damit das Zu-Fuß-Gehen an Relevanz verliert.

Daneben hängt die Anzahl der erforderlichen Stellplätze auch von der Aufenthaltsdauer der Eltern beim Absetzen ihrer Kinder ab. Bei der Bemessung des Stellplatzangebots kann – analog der zulässigen Haltedauer im eingeschränkten Haltverbot – von einer dreiminütigen Zeitspanne pro „Elterntaxi-Halt“ ausgegangen werden.

Die Standorte der Hol- und Bringzonen sollten den Hauptrichtungen angepasst werden, aus denen die Eltern zur Schule fahren. Pro Standort sollte Platz für zwei bis fünf Fahrzeuge vorhanden sein. Das minimale Angebot sollte bei vier Stellplätzen pro Schule liegen, das maximale Angebot bei 15 Stellplätzen.

Ist die Frage der Stellplatzkapazität geklärt, geht es um die Suche nach einem günstigen Standort für die Hol- und Bringzone. Bei der Standortwahl sind die Fahrgeschwindigkeiten und Verkehrsstärken genauso zu berücksichtigen wie die Platzverhältnisse im Straßenraum, das Angebot an Fußgängeranlagen im Längs- und Querverkehr, die bestehenden Regelungen zum ruhenden Verkehr, die Verkehrsführung und die Frequenz im Busverkehr.

Empfehlungen

Für den Weg zwischen der Hol- und Bringzone und Schule

  • Die Länge des Wegs sollte mindestens 250 Meter betragen, damit es zu einer Entzerrung des Verkehrs im unmittelbaren Schulumfeld kommen kann und an Eltern die Botschaft vermittelt wird: „Gehen ist gut, auch wenn es nur ein paar hundert Meter sind.“ 
  • Der Weg sollte sicher und komfortabel sein, um bei Eltern und Schülern eine hohe Akzeptanz zu erzielen. 
  • Der Weg sollte durch die Einrichtung der Hol- und Bringzone auf der richtigen Straßenseite möglichst keine Straßenüberquerungen erforderlich machen. Schwierige Querungsstellen sollten durch Ampeln, Zebrastreifen oder Schülerlotsen abgesichert werden. 
  • Der Weg sollte möglichst in Bereiche gelegt werden, in denen die Autos langsam fahren. Der Weg sollte ausreichend beleuchtet und im Winter geräumt sein. 
  • Der Weg sollte gute Sichtbeziehungen aufweisen, wobei besonderes Augenmerk auf die Grundstückseinfahrten zu legen ist.

Für Hol- und Bringzonen

  • Die Umsetzung ist mit den örtlichen Behörden (Verkehrsbehörde, Baulastträger) abzustimmen. 
  • Kindergärten oder weitere Schulen im näheren Umfeld der Hol- und Bringzonen sollten bei der Bemessung des Stellplatzbedarfs berücksichtigt werden. 
  • Zur Steigerung der Akzeptanz bei Eltern und Bewohnern sollten die Maßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. 
  • Die Hol- und Bringzonen sollten mit Projekten wie Verkehrszähmer, „Walking Bus” oder Aktionstagen kombiniert werden.

Für Eltern

  • Kinder sollten stets auf der Gehwegseite aus dem Auto aussteigen. 
  • Kinder sollten zur Vermeidung von Straßenquerungen immer auf der Straßenseite aus dem Auto aussteigen, an der die Schule liegt. 
  • Kinder bis zu 12 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen mit geeigneten Rückhaltesystemen gesichert werden. Der Sicherheitsgurt für Erwachsene zählt nicht dazu. 
  • Kindern sollte eingeprägt werden, dass sie auch dann vorschriftsmäßig gesichert sein müssen, wenn sie bei anderen mitfahren. 
  • Eltern sollten sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein – egal, ob sie als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer unterwegs sind.

Quelle: Leitfaden des ADAC: "Das "Elterntaxi" an Grundschulen" 2013